
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HeiMat GmbH
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag mit uns kommt nur zustande, soweit wir einen Auftrag ausdrücklich bestätigen oder den Auftrag durch Übersendung der Ware erfüllen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1.3. An allen Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Angeboten etc. behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht.
1.4 Bei Bestellungen an uns hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass durch unsere Leistungen nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden.
2. Lieferung
2.1 Verbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform. Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen.
2.2 Liefertermine sind nicht verbindlich, wenn Hinderungsgründe bestehen, auf die wir keinerlei Einfluss haben (Streik, Aufruhe, Naturkatastrophen, etc.).
2.3 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.
3. Preise
3.1 Alle von uns genannten Preise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer (Nettopreise).
3.2 Die von uns genannten Preise gelten für Lieferung ab Werk, ohne Verpackung und ohne Versand.
3.3 Sofern wir auf Wunsch des Kunden Lieferungen und Leistungen versenden, berechnen wir die tatsächlich angefallenen Speditionskosten und reichen diese ohne Aufschlag an den Kunden weiter.
4. Zahlung
4.1 Unsere Rechnungen sind fällig 30 Tage nach Rechnungszugang, zahlbar netto Kasse.
4.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins zu verlangen, § 288 BGB, derzeit 9 Prozent über dem Basiszinssatz.
4.3 Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen.
4.4 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.5 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir Verträge über eine Kreditversicherung absichern. In diesem Fall gibt er uns auf Anfrage die entsprechenden von der Kreditversicherung verlangten Daten.
5. Gefahrübergang
5.1 Wir liefern und leisten - vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen - immer ab Werk. Die Versendung erfolgt ab Werk grundsätzlich auf Risiko des Kunden.
5.2 Sofern der Kunde eine Versicherung für den Transport ab Werk wünscht, wird er uns dies schriftlich mitteilen. Sind wir Versicherungsnehmer, übernimmt der Kunde die tatsächlich angefallenen Versicherungskosten, die wir ohne Aufschlag durchleiten.
6. Gewährleistung
6.1 Weisen unsere Lieferungen oder Leistungen einen Sachmangel auf, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, nachzubessern, neu zu liefern oder Leistungen neu zu erbringen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu untersuchen und gegebenenfalls Mängel zu rügen, § 377 HGB.
6.3 Etwaige Beanstandungen hat er unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich uns gegenüber unter Angabe der wesentlichen Gründe und möglichst korrekter Beschreibung zu rügen.
6.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung, soweit nicht das Gesetz ausdrücklich längere Fristen vorschreibt. Dies gilt nicht bei Ansprüchen aus Bauverträgen, bei Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle des arglistigen Verhaltens.
7. Allgemeine Haftungsbegrenzung/Verjährung
7.1 Wegen der Verletzung vertraglicher und/oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Verzug, unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit etc. haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
7.2 Die Beschränkungen vorstehendend zu Ziffer 9.1 gelten nicht in den Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, soweit wir Mängel arglistig verschwiegen haben.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen bleiben die verkauften Lieferungen und Leistungen (im Folgenden Waren) unser Eigentum.
8.2 Der Kunde darf die von uns gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Er ist aber verpflichtet, sich seinerseits das Eigentum an den Waren bis zur restlosen Kaufpreiszahlung durch den Dritten vorzubehalten.
8.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich ausdrücklich auch auf die durch Vermischung oder Verarbeitung unserer Ware entstehenden Lieferungen. Bleibt bei einer Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der vermischten Waren.
8.4 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Kunde an uns zur Sicherung ab. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Der Kunde ist aber berechtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
8.5 Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der wesentlichen Umstände mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden, Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9. Abnahme/Übergabe
9.1 Sofern wir mit dem Kunden einen Werkvertrag abschlie- ßen, ist dieser verpflichtet, uns gegenüber bei mängelfreier Übergabe die Abnahme zu erklären. Auf unseren Antrag hin findet eine förmliche Abnahme statt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9.2 Schließen wir mit unserem Kunden einen Kaufvertrag, ist dieser verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen anzunehmen und auf Verlangen die Annahme schriftlich zu bestätigen.
9.3 In allen Fällen sind Teillieferungen zulässig, soweit nicht wesentliche Gründe des Kunden dem entgegenstehen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist - streitwertabhängig - entweder das Amtsgericht Ahaus oder das Landgericht Münster.
10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Salvatorische Klausel
Sollten Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Punkte nicht. Eine unwirksame Klausel soll durch eine solche ersetzt werden, die dem Vertragszweck am nächsten kommt. Alle Regelungen gelten nur gegenüber Vollkaufleuten.
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